Eckardt Metallbau GmbH

Eckardt Metallbau GmbH

Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

  1. Geltung

    Für unsere Lieferungen inklusive aller Neben- und Zusatzleistungen gelten ausschliesslich die nachstehenden Bedingungen. Abweichende Bedingungen, auch solche des Käufers, sind für uns nur dann verbindlich, wenn wir diese ausdrücklich schriftlich anerkannt haben.

  2. Angebot und Vertragsabschluss

    Die von uns erstellten und per E-Mail versendeten Angebote sind für beide Vertragspartner verbindlich. Änderungen der Bestellung sind nur innerhalb 3 Tagen möglich. Später eingehende Änderungen oder Ergänzungen können nicht mehr bearbeitet werden und bedürfen eines separaten Vertrages.

  3. Massänderungen

    3 Tage nach Vertragsabschluß werden die Bestellungen in Fertigung gegeben. Massänderungen die nach diesem Termin eingehen können nicht mehr berücksichtigt werden.

  4. Preise

    Alle Preise gelten entsprechend den in der Bestellung angegebenen Lieferkonditionen. Die Preisstellung erfolgt in Euro. Der Endpreis, inklusive der ausgewiesenen Mehrwertsteuer, ist verbindlich.

  5. Rücktritt

    Ein Rücktritt von der verbindlichen Bestellung ist innerhalb 3 Tagen nach dem Bestelldatum möglich. Da die bestellten Waren Einzelanfertigungen sind und 3 Tage nach Bestellung in Fertigung gehen ist ein Rücktritt vom Vertrag nach dem genannten Zeitraum nicht mehr möglich. Sollten im Rahmen der Auftragsbearbeitung Zahlungsrückstände des Kunden aus früheren Verträgen festgestellt werden berechtigt uns das zu jedem Zeitpunkt zur sofortigen Vertragskündigung.

  6. Zahlung

    Unsere Rechnungen sind nach Erfüllung des Auftrages, in diesem Fall der Anlieferung sofort fällig. Die ausgelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Gutschrift des Rechnungsbetrages auf unseren Konten unser Eigentum und darf von der Lieferadresse an keine anderen Orte verbracht werden, darf nicht eingebaut werden, sowie dürfen keine Änderungen oder Ergänzungen an der gelieferten Ware durchgeführt werden.

  7. Lieferung

    Die Lieferung durch unseren Logistigpartner wird Ihnen spätestens 3 Tage vor Anlieferung per E-Mail angezeigt. Der Besteller ist verpflichtet die Ware bei Anlieferung sorgfältig zu prüfen. Mängel der angelieferten Ware sind dem Lieferer vor Ort unverzüglich anzuzeigen und schriftlich bestätigen zu lassen. Reklamationen zu einem späteren Zeitpunkt sind ausgeschlossen. Die Lieferung erfolgt als versicherter Versand.

  8. Gewährleistung

    Eine Gewährleistung erfolgt über den Zeitraum von einem Jahr auf die Aluminiumprofile, die Beschläge, die Oberflächenbeschichtung und die Verglasung. Ausgeschlossen davon sind Mängel die auf unsachgemäße Bedienung, Montage, mechanische Beschädigungen bei der unsachgemäßen Bedienung, Montage oder durch Dritte. Mit der Ware werden Unterlagen zur Wartung der Oberfläche und des Glases übergeben. Mängel, die darauf zurückzuführen sind, dass die Festlegungen dieser Unterlagen nicht eingehalten werden, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

  9. Warenrücknahme

    Da es sich um Einzelanfertigungen auf Kundenwunsch handelt, ist eine Rücknahme der Ware ausgeschlossen.

  10. Begrenzung der Haftung wegen Lieferverzögerung

    Bei einem festgelegten Liefertermin haften wir entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Sollte der Liefertermin aufgrund des Lieferverzuges eines oder mehrerer unserer Lieferanten, unseres Logistikpartners oder einer nicht möglichen Anlieferung verschuldet durch den Besteller, aufgrund von Katastrophen jeglicher Art, aufgrund von durch uns nicht beeinflussbarer Ereignisse, nicht eingehalten werden können, sind wir ausdrücklich von der Haftung ausgeschlossen.

  11. Weitere Verpflichtungen aus diesem Vertrag

    Die Rechte des Bestellers aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar. Alle durch uns erbrachten Leistungen unterliegen dem Patent-, Urheber- bzw. Geschmacksmusterschutz. Alle aus der Verletzung dieser Schutzrechte zustandekommenden Schäden, für welche der Besteller sich verantwortlich zeigt, unterliegen dem Schadensersatz durch den Verursacher, welchen wir uns ausdrücklich vorbehalten.

  12. Vertragsverbindlichkeit

    Der Vertrag bleibt in jedem Fall, auch wenn sich einzelne Punkte desselben als unwirksam ergeben, in den einzelnen Punkten des Vertrages wirksam. Unwirksame Bedingungen sind durch beide Parteien verpflichtend durch wirksame Bedingungen zu ersetzen.

  13. Gerichtsstand und Erfüllungsort

    Der Gerichtsstand und Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung, sowie für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist in jedem Fall verbindlich das zuständige Gericht am Sitz des Unternehmens, bei dem die Bestellung erfolgte. Dies gilt mit dem Vertrag als vereinbart. Es gilt ausschliesslich deutsches Recht.